Beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos sollte man immer auch das Thema Kosten und hier im speziellen die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer im Auge behalten. Dabei ist die neue Kfz-Steuerregelung sehr interessant.
Die Gesetzliche Grundlage:
Ab dem 05.11.2008 wird die Kfz-Steuer nicht mehr nur nach dem Hubraum ermittelt, sondern auch zusätzlich nach dem CO2-Ausstoß. Ab dem 01.07.2009 wurde diese Regelung nochmals in Richtung Schadstoffausstoß, sprich CO2-Ausstoß intensiviert.
Die neue Kfz-Steuerregelung in der Praxis:
Das bedeutet in der Praxis zum Beispiel: Ein VW Golf 1.9 TDi kostet nach der alten Berechnung der Kfz-Steuer 292.-€ im Jahr. Dagegen kostet die Kfz-Steuer für das Nachfolgemodell VW Golf 1.6 TDi nur 152.-€ jährlich.
Wie berechnet man die Kfz-Steuer?
Die Berechnung für Ihr jetziges oder zukünftiges Auto finden Sie auf der Internetseite des Bundes Finanzministerium. Sie benötigen folgende Angaben dazu: Hubraum (steht im Fahrzeugschein Feld 21), CO2-Ausstoß kombiniert (steht im Fahrzeugschein Feld Feld P.1 oder von dem Fahrzeughersteller) und für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.07.2009 die Emisionsschlüssel-Code (steht im Fahrzeugschein Feld P.1).
Fazit:
Es ist daher ratsam bei der Auswahl des neuen Fahrzeuges auch auf die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer zu achten. Es kann Ihr Vorteil sein.
Hallo, ein für mich sehr interessanter und nützlicher Beitrag! Habe mir den Link zum Bundes Finanzministerium gleich bei meinen Favoriten abgespeichert 🙂
Schöne Grüße Stephanie Koller
Danke! Ich nutze diesen Link sehr oft im Verkaufsgespräch und habe damit schon oft meinen Kunden wertvolle Informationen vermitteln können. Schöne Grüße aus Weiden. J. Bauer